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   VGH Hessen, 22.07.1994 - 3 N 882/94   

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VGH Hessen, 22.07.1994 - 3 N 882/94 (https://dejure.org/1994,2401)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.07.1994 - 3 N 882/94 (https://dejure.org/1994,2401)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Juli 1994 - 3 N 882/94 (https://dejure.org/1994,2401)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 VwGO, § 1 Abs 6 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 BauGB
    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: zum Abwägungsfehler der Beschränkung des naturschutzfachlichen Untersuchungsraumes auf das Plangebiet bei der Integration eines Landschaftsplans in einen Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle, Bebauungsplan, Landschaftsplan, Bestandsaufnahme, Tierwelt, Untersuchungsraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 151 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 72
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.1994 - 3 N 882/94
    Es kommt dabei auf eine verhältnismäßig leichte Erkennbarkeit des Aufstellungsmangels an, wobei die äußere Seite des Abwägungsvorgangs anhand der einschlägigen Planunterlagen zu betrachten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.1981 - 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 = Buchholz 406.11 § 155 b BBauG 1; Beschluß vom 20.01.1992 - 4 B 71.90 - NVwZ 1992, 663; Beschluß vom 29.01.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662).

    Dies ist dann gegeben, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß ohne den Mangel im Planungsvorgang die Planung anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urteil vom 21.08.1981; Beschlüsse vom 20. und 29.01.1992, a.a.O.).

    Es muß nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines Einflusses des Planungsfehlers auf das Ergebnis bestehen, was etwa dann der Fall sein kann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände ergibt, daß sich ohne den Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (BVerwG, Beschluß vom 29.01.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.1994 - 3 N 882/94
    Es kommt dabei auf eine verhältnismäßig leichte Erkennbarkeit des Aufstellungsmangels an, wobei die äußere Seite des Abwägungsvorgangs anhand der einschlägigen Planunterlagen zu betrachten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.1981 - 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 = Buchholz 406.11 § 155 b BBauG 1; Beschluß vom 20.01.1992 - 4 B 71.90 - NVwZ 1992, 663; Beschluß vom 29.01.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662).

    Im Einzelfall muß nicht feststehen, ob das Abwägungsergebnis ohne den Abwägungsfehler anders ausgesehen hätte (BVerwGE 64, 33, 38).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1990 - 11a NE 94/88

    Bebauungsplan ; Planurkunde; Archivmäßige Sicherung ; Dokumentenbeständigkeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.1994 - 3 N 882/94
    Wird der landschaftsplanerische Untersuchungsraum nicht größer als der Eingriffsraum des Plangebiets gewählt, können das betroffene Wirkungsgefüge und die Wechselbeziehungen (Strukturen, Funktionen, Prozesse) des Naturhaushalts (vgl. die Definition in § 2 Abs. 1 Nr. 6 PflSchG) in dem Planungsraum und den betroffenen Nachbarbereichen nicht hinreichend ermittelt werden, womit es naturschutzfachlich an einer ordnungsgemäßen Zusammenstellung des notwendigen Abwägungsmaterials fehlt (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 28.11.1990 - II/3 E 544/87 - NuR 1991, 390).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.1994 - 3 N 882/94
    Angesichts der vielfältigen Zugangsbarrieren für die Einwanderung neuer Tierarten kommt dem Schutz der heimischen Fauna gewichtige Bedeutung zu, was eine größere Ausdehnung des landschaftsplanerischen Untersuchungsraums gerade bei der Inanspruchnahme freien Geländes des Naturhaushalts (vgl. dazu BVerwGE 75, 214, 257) fordert.
  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans,

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.1994 - 3 N 882/94
    Die Antragsgegnerin war hier unabhängig etwaigen Vortrags von Trägern öffentlicher Belange bei den Naturschutzinteressen, deren Abwägungserheblichkeit auf der Hand lag, von sich aus gehalten, das dafür notwendige Abwägungsmaterial zusammenzustellen (vgl. Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 1 Rdnr. 194; BVerwG, Beschluß vom 14.08.1989 - 4 NB 24.88 - UPR 1989, 459).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.1994 - 3 N 882/94
    Es kommt dabei auf eine verhältnismäßig leichte Erkennbarkeit des Aufstellungsmangels an, wobei die äußere Seite des Abwägungsvorgangs anhand der einschlägigen Planunterlagen zu betrachten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.1981 - 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 = Buchholz 406.11 § 155 b BBauG 1; Beschluß vom 20.01.1992 - 4 B 71.90 - NVwZ 1992, 663; Beschluß vom 29.01.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662).
  • BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 212.88

    Bebauungsplan - Verstoß gegen bindendes Recht - Nicht genehmigungsfähig -

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.1994 - 3 N 882/94
    Was die im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bestehende teilweise Lage des Planungsgebiets im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung des ehemaligen Kreises anbelangt (vgl. zur rechtlichen Problematik BVerwG, Beschluß vom 28.11.1988 - 4 B 212/88 - NVwZ 1989, 662 = NuR 1989, 225; Hess. VGH, Beschluß vom 28.05.1993 - 3 N 3920 und 3922/87), was bei der Planaufstellung übersehen worden ist, ergibt sich dies ebenfalls aus den Aufstellungsunterlagen.
  • BVerwG, 09.03.1993 - 4 B 190.92

    Fernstraßen - Planfeststellung - Ermittlung - Unterlassen - Tatsachengericht

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.1994 - 3 N 882/94
    Sie hat zwar durch ein Planungsbüro einen Landschaftsplan aufstellen lassen und ihn in den Bebauungsplan integriert, die bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials erforderliche Bestandsaufnahme der Tierwelt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 09.03.1993 - 4 B 190/92 - NVwZ-RR 1993, 330 = NuR 1994, 188; Hess. VGH, Beschluß vom 19.12.1990 - 4 NG 1374/90 - NuR 1991, 437; Urteil vom 16.01.1991 - 4 UE 681/87 - NuR 1992, 34) ist hier jedoch nur unzureichend erfolgt.
  • VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90

    Zum Abwägungsgebot bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.1994 - 3 N 882/94
    Sie hat zwar durch ein Planungsbüro einen Landschaftsplan aufstellen lassen und ihn in den Bebauungsplan integriert, die bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials erforderliche Bestandsaufnahme der Tierwelt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 09.03.1993 - 4 B 190/92 - NVwZ-RR 1993, 330 = NuR 1994, 188; Hess. VGH, Beschluß vom 19.12.1990 - 4 NG 1374/90 - NuR 1991, 437; Urteil vom 16.01.1991 - 4 UE 681/87 - NuR 1992, 34) ist hier jedoch nur unzureichend erfolgt.
  • VGH Hessen, 16.01.1991 - 4 UE 681/87

    Ausweisung eines Campingplatzes im Flächennutzungsplan

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.1994 - 3 N 882/94
    Sie hat zwar durch ein Planungsbüro einen Landschaftsplan aufstellen lassen und ihn in den Bebauungsplan integriert, die bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials erforderliche Bestandsaufnahme der Tierwelt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 09.03.1993 - 4 B 190/92 - NVwZ-RR 1993, 330 = NuR 1994, 188; Hess. VGH, Beschluß vom 19.12.1990 - 4 NG 1374/90 - NuR 1991, 437; Urteil vom 16.01.1991 - 4 UE 681/87 - NuR 1992, 34) ist hier jedoch nur unzureichend erfolgt.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • VGH Hessen, 27.01.1987 - 4 N 2172/86

    Antragsbefugnis des Nachbarn im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

  • VGH Hessen, 31.05.2001 - 3 N 4010/97

    Normenkontrolle - raumbedeutsames Vorhaben

    Erforderlich ist jedoch die standortgerechte Ist-Aufnahme der vorfindlichen Tierbestände im Plangebiet und dem betroffenen Nachbarbereich (Hess. VGH, B. v. 22.07.1994 - 3 N 882/94 - NuR 1995, 147 = ZUR 1995, 46).
  • VGH Hessen, 03.09.2002 - 3 N 4698/98

    Naturschutz im Bebauungsplan - Eingriff; Heilung von Abwägungsfehlern im

    Erforderlich ist jedoch die standortgerechte Ist-Aufnahme der vorfindlichen Tierbestände im Plangebiet und in dem betroffenen Nachbarbereich (Hess. VGH, B. v. 22. Juli 1994 - 3 N 882/94 - NuR 1995, 147 = ZUR 1995, 46).
  • OVG Brandenburg, 26.08.1999 - 3 D 10/97

    Vorhaben und Erschließungsplan für einen Selbstbedienungsmarkt)

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  • OVG Niedersachsen, 10.02.1995 - 1 K 2574/94

    Bebauungsplan; Abwägung; Belange des Naturschutzes; Landschaftspflege;

    Die sachgerechte Abwägung der auf dem Spiel stehenden Belange im Konflikt zwischen der Walderhaltung und den Bedürfnissen des Wohnungsbaues setzte allerdings, worauf die Antragstellerin zutreffend hingewiesen haben, eine ökologische Bestandsaufnahme voraus (vgl. Louis, DÖV 1994, 903 [904f.]; VGH Kassel, NVwZ-RR 1991, 588; NVwZ-RR 1995, 72 = ZUR 1995, 46).
  • BVerwG, 05.05.2000 - 4 BN 18.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlegungserfordernis

    Gemeint ist damit offenbar - im Anschluß an den zum Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Juli 1994 - 3 N 882/94 - (NVwZ-RR 1995, 72) formulierten Leitsatz -, ob es einen zur Nichtigkeit des Bebauungsplans führenden Abwägungsfehler darstellt, wenn bei der Überplanung eines freien Geländes eine naturschutzfachliche Untersuchung auf das Plangebiet beschränkt wird.
  • VG Göttingen, 09.03.2006 - 2 A 194/04

    Sondergebietsausweisung für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan und

    Ein solches Verfahren ist nach den obigen Aussagen nur zulässig, wenn es keine hinreichenden Anhaltspunkte für das Vorhandensein wild lebender Tiere besonders geschützter Arten und ihrer Lebensstätten gibt (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 24.11.2003 - 3 N 1080/03 -, NuR 2004, 393; VGH Kassel, Beschl. v. 22.07.1994 - 3 N 882/94 -, NVwZ-RR 1995, 72).
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